Die Verpflichtung für einen Unternehmer zur Aufstellung
von Flucht- und Rettungsplänen in seinem Betrieb ergibt
sich aus § 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder
Sonderbauordnungen.
Aus einem Flucht- und Rettungsplan ist ersichtlich, welche
Fluchtwege in einem Gebäude zur Verfügung stehen,
um im Gefahrenfall schnell in einen sicheren Bereich im
Freien zu gelangen. Des Weiteren enthält ein Flucht- und
Rettungsplan eindeutige Anweisungen zum Verhalten im
Gefahren- oder Katastrophenfall. Weiterhin sind aus dem
Plan die Standorte von Feuerlöscheinrichtungen, Arzt- und
Sanitätsräumen, manuellen Brandmeldern, Krankentragen
und Rettungsleitern ersichtlich.
Die Darstellung dieser Informationen erfolgt mit grafischen
Symbolen in einem Geschossgrundriss. Dieser ist für den
Betrachter lagerichtig darzustellen. Zur besseren Orientierung
wird der Standort des Betrachters im Plan vorzugsweise
durch einen blauen Punkt gekennzeichnet.
re‘graph Flucht- und Rettungspläne werden mit modernsten
CAD-Systemen wie z. B. AutoCAD oder MicroStation durch
unser zertifiziertes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung
erstellt.
Die Ausführung erfolgt nach DIN ISO 23601 und in
Abstimmung mit dem Betreiber der baulichen Anlage.
Die Aufnahme der notwendigen Daten erfolgt aus
Haftungsgründen immer durch eine Vor-Ort-Begehung einer
sachkundigen Person der re'graph GmbH. Wir übernehmen
die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Pläne!
Zu jedem Flucht- und Rettungsplan gehört die
Vorablieferung eines Korrekturabzuges zur Freigabe durch
den Betreiber.
Die Druckausführung kann im beliebigen Format erfolgen.
Hierbei handelt es sich um UV-beständige, lichtechte
Farbausdrucke, die nach DIN ISO 23601 i. d. R. wasserfest
ausgeführt sind. Zusätzlich bieten wir für besondere
Umgebungen auch andere Trägermaterialien wie z. B.
Aluminium, Acrylglas, Makrolon an.
Für die Befestigung auf glatten Oberflächen, wie z. B. Glas
oder Türen, sind auch selbstklebende Ausführungen lieferbar.
Optional können unsere Flucht- und Rettungspläne mit lang
nachleuchtenden Materialien hergestellt werden, wenn die
Erkennbarkeit bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung nicht
mehr gewährleistet ist.
Selbstverständlich bieten wir auch ein umfangreiches
Sortiment an Rahmen und Wandhaltern.
HINWEIS ZUR PRÜFUNG/ÜBERARBEITUNG DER FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE
Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem
aktuellen Stand gehalten werden. Gemäß DIN ISO
23601 muss jede Veränderung der baulichen Anlage
oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen zu
einer Überprüfung und falls erforderlich zu einer
Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.
Flucht- und Rettungsplan
Flucht- und Rettungsplan (mehrsprachig) als Zimmerplan, z. B. für Hotels